Angepasster Schulbetrieb zu Schuljahresbeginn

12.08.2020

Im Schuljahr 2020/2021 soll der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Grundsätzlich gilt im Schuljahr 2020/21: Der Schulbetrieb soll für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an allen Schulformen möglichst vollständig in Präsenz unter Beachtung strenger Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben erfolgen. Angesichts derzeit steigender Infektionszahlen wird der Infektionsschutz an Schulen weiter verstärkt. Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.

Zur Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten hat das Land ein Konzept erarbeitet,
nachzulesen hier.

 
 

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