Neben dem öffentlichen (staatlichen) Schulsystem besteht in Deutschland aus sehr langer Tradition heraus auch eine Vielzahl von Schulen in freier Trägerschaft, die allgemein als Privatschulen bezeichnet werden. Gerade in NRW existieren zahlreiche konfessionell, weltanschaulich oder durch besondere pädagogische Interessen und Konzepte geprägte private Schulen, die das staatliche Schulangebot abrunden und ergänzen. Inzwischen lernt jeder 11. Schüler an einer Privatschule, Tendenz steigend.
In unserer unmittelbaren Nachbarschaft gibt es eine Reihe von Privatschulen, z. B. die Gymnasien St. Xaver und St. Kaspar in Bad Driburg, die private Realschule St. Michael in Paderborn oder zahlreiche Berufskollegs.
Nach Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes sind neben staatlichen Schulen entsprechende Schulen in privater Trägerschaft vom Staat nicht nur zu dulden, sondern zu gewährleisten.
Es gibt Privatschulen sowohl im allgemeinbildenden (z. B. Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Förderschulen oder Internationale Schulen) als auch im berufsbildenden Bereich (z. B. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen oder Fachakademien).
Privatschulen unterteilen sich in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.
Ersatzschulen bieten Bildungsgänge und Abschlüsse an, die so oder in vergleichbare Form auch an staatlichen Schulen angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind. Sie „ersetzen“ also im Prinzip eine staatliche Schule. Daher erfüllen auch alle Schüler mit dem Besuch einer Ersatzschule die gesetzliche Schulpflicht. Alle übrigen Privatschulen sind Ergänzungsschulen und bieten Unterrichtsinhalte an, die öffentliche Schulen und Ersatzschulen so nicht kennen. Ergänzungsschulen „ergänzen“ also das staatliche Schulsystem.
Inzwischen sind rund 14 Prozent aller Schulen in Deutschland in privater Trägerschaft, die meisten davon in Nordrhein-Westfalen. Gerade im ländlichen Raum sind Privatschulen oft die einzige Möglichkeit, überhaupt ein örtliches Schulangebot vorzuhalten. Die nordrhein-westfälische Verfassung stellt die Privatschulen in allen Belangen den öffentlichen Schulen gleich und garantiert ihnen „die zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderlichen öffentlichen Zuschüsse“ (Art. 8 Absatz 4 Satz 3 der Landesverfassung NRW).
Als private Ersatzschule ist die Realschule in Altenbeken einer öffentlichen Schule gleichgestellt. Anders als an staatlichen Schulen gelten an Privatschulen keine Mindestschülerzahlen. Das hat den Vorteil, dass eine Schulgründung nicht allein aufgrund geringerer Schülerzahlen unmöglich gemacht wird und in jahrgangsschwächeren Zeiten nicht gleich das Aus der Schule droht.
Private Realschule Altenbeken
Gardeweg 7
33184 Altenbeken
Sekretariat
Montag - Freitag: 7.30 - 14.00 Uhr
Telefon: 0 52 55 - 93 09 78
E-Mail