Für Schulleiter und Lehrkräfte an Privatschulen gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Ausbildung, wie bei ihren Kolleginnen und Kollegen an öffentlichen Schulen. Und auch ihre wirtschaftliche Stellung muss vergleichbar sein mit der von Lehrerkräften an öffentlichen Schulen.
Lehrerinnen und Lehrer können an unserer Schule Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis vergleichbar ist mit dem eines Beamten auf Lebenszeit. Dabei müssen bei der Berufung in das Dienstverhältnis, dessen Beendigung sowie bei Beförderungen die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Das Beschäftigungsverhältnis aller übrigen beschäftigten Lehrkräfte muss dem ihrer Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst vergleichbar sein (Maßstab ist der im öffentlichen Schuldienst für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Übernahme von Planstelleninhabern in den öffentlichen Schuldienst ist zulässig. Die von Planstelleninhabern an unserer Schule verbrachten Dienstzeiten werden bei Einstellung in den öffentlichen Schuldienst auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit (wie bei einer ständigen Verwendung als Beamter im Landesdienst) angerechnet.
Lehrkräfte an öffentlichen Schulen können für eine Dienstzeit in der Regel von fünf Jahren ohne Dienstbezüge beurlaubt werden, um an einer Ersatzschule zu unterrichten. Diese Zeit ist bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit einer Tätigkeit der im öffentlichen Schuldienst gleichgestellt. Sowohl das Land NRW als auch private Ersatzschulträger haben ein hohes Interesse daran, dass Lehrkräfte zwischen dem privaten Ersatzschuldienst und dem öffentlichen Schuldienst möglichst ungehindert wechseln können.
Weitere Informationen finden Sie im NRW-Schulgesetz (§§ 102, 103), der Ersatzschulverordnung des Landes NRW (§§ 4, 5 und 6) und der NRW-Ersatzschulfinanzierungsverordnung.
Als Schulträger unserer Realschule ist die Bildungswerkstatt Realschule Altenbeken gGmbH quasi Arbeitgeber für die beschäftigten Lehrer-/innen sowie die Mitarbeiter-/innen in Schulsekretariat und Hausmeister. Uns obliegt die volle Personalhoheit (aufgrund der in Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes normierten Privatschulfreiheit), wir entscheiden in eigener Verantwortung über die Beschäftigung von Lehrkräften; die Schulaufsichtsbehörde hat kein Auswahlermessen, weil ihr beispielsweise ein anderer Bewerber geeigneter erscheint.
Als Ersatzschulträger bleibt es auch uns überlassen (anders, als an öffentlichen Schulen, wo ein bestimmtes Wahlverfahren vorgeschrieben ist), welches Auswahlverfahren wir für geeignet halten, um eigenes Führungspersonal zu gewinnen.
Wenn Sie die Private Realschule Altenbeken kennen lernen, Sie vielleicht hier unterrichten wollen, vereinbaren Sie doch einen Termin. Wir freuen uns über motivierte und engagierte Lehrkräfte.
Sie sind Lehrer, verfügen über die entsprechende Qualifikation und haben Interesse daran, an unserer Realschule zu unterrichten?
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